Sozialhilfe: So viel zahlt das Sozialamt an Leistungen.


>>Der Staat hilft Ihnen<<

Die Sozialhilfe Leistungen sind im dritten Kapitel des Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) geregelt. Aus diesem ergibt sich, dass nur noch ein kleiner Personenkreis in Deutschland existiert, die Sozialhilfe beziehen können, da der überwiegenden Teil durch die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV und Grundsicherung) abgesichert ist.

Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt sind vorrangig hilfsbedürftige Personen im erwerbsfähigen Alter, die vorübergehend keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, weil sie beispielsweise erwerbsgemindert oder längere Zeit krank sind: oder in einer Einrichtung leben und betreut werden. Auch Asylbewerber können zunächst Grundleistungen der Sozialhilfe beziehen.

>>Sozialamt Leistungen das bekommen Sie!<<

Der Regelbedarf für alleinstehende Personen (Regelbedarfsstufe 1) beträgt seit dem 1. Januar 2013 382 Euro. Der Regelbedarf wird jährlich durch Rechtsverordnung durch die Bundesregierung für das ganze Land verbindlich festgelegt. Die Trennung zwischen Ost und West wurde 2006 aufgegeben.

Paare bzw. Bedarfsgemeinschaften erhalten 345 Euro (Regelbedarfsstufe 2); Erwachsene, die im Haushalt andere leben, bekommen 306 Euro (Regelbedarfsstufe 3); Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren erhalten 289 Euro (Regelbedarfsstufe 4); Kinder zwischen 6 und 14 Jahren 225 Euro (Regelbedarfsstufe 5) und Kinder zwischen 0 und 5 Jahren erhalten 224 Euro (Regelbedarfsstufe 6) monatlich.

Gab es vor dem 1. Januar 2005 noch einmalige Leistungen für Bekleidung und Einrichtung, so sind diese nun weitgehend in den Regelbedarfsleistungen einbezogen. Unter gewissen Voraussetzungen gibt es jedoch: nach wie vor einmalige Leistungen beispielsweise für die Erstausstattung des Haushalts, Bekleidung (inklusive Schwangerschaft) und für mehrtägige Klassenfahrten der schulpflichtigen Kinder.

Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Altersvorsorge werden durch das Sozialamt übernommen. Die tatsächlichen Heizkosten sowie Unterkunftskosten werden ebenfalls übernommen, soweit sie angemessen sind.

>>Was wird mir angerechnet<<

Wird die Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt, müssen sich die Hilfsbedürftigen darauf einrichten, dass monatliche Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet werden.

Kleinere Barbeträge und sonstige Geldbeträge bis 1.600 Euro im Jahr werden nicht angerechnet, bei Personen über 60 Jahren und erwerbsgeminderten Personen sind 2.600 Euro anrechnungsfrei. Zu diesem Betrag: kommen bei Ehe- und Lebenspartner noch weitere 614 Euro anrechnungsfrei hinzu. Alles was darüber hinausgeht, wird auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet.

Sozialamt Leistungen Vom Sozialamt erhalten Hilfsbedürftige Personen die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese Leistung ist eine bedarfsorientierte Leistung zur Sicherstellung des Existenzminimums und ist subsidiär.

Das heißt, Anspruch darauf haben nur Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht anders sicher können.

Gründe, warum Menschen für ihren Lebensunterhalt nicht mehr anders sorgen können, gibt es viele. Die Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfe steht nur Menschen zu, die sonst keine weiteren Leistungen, also weder Arbeitslosengeld I noch die sogenannte Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten.

Das bedeutet, dass Arbeitslosengeld II und Leistungen zur Grundsicherung der Hilfe zum Lebensunterhalt durch das Sozialamt vorgehen, da die Sozialhilfe die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung in Deutschland darstellt.

Heimarbeit | Nebenbeschäftigung

Erfahren Sie mehr zu Nebenbeschäftigung | Heimarbeit ... Nebenjob von Zuhause aus

Hier Wichtige Infos für Sie

Unsere Themen
Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld _2 Rechner
Erfahren Sie mehr...
Arbeitsagenturen
Arge
JobCenter
Hartz IV
Zuschuss
Arbeitsvermittlung Arbeitsagentur
Minijob
Antragstellung Alg
Alg Berechnung
Wohngeld
Bewerbung auf Stellenanzeigen
Job durch Umschulung
Schuldenberatung
Arbeitslos
Arbeitsvermittlung
Arbeitslosen-
versicherung
Einkommens -
anrechnung
Folgeantrag
Kündigung
Urlaub
Schwarzarbeit
Selbständigkeit
Zeitarbeit
Zeitvertrag
Widerspruch

Bewerbungs- Schreiben

Wie soll man sich Bewerben. Dazu finden Sie unter der Rubrik kostenlose Bewerbungsmuster. Tipps für Ihre Bewerbung, was kommt in eine Bewerbungsmappe ? Wussten Sie, dass in großen Unternehmen Personen eingestellt werden, die nur dazu da sind, Bewerbungen auszusortieren? Vermeiden Sie dass Ihre Bewerbungsmappe zu den aussortierten Unterlagen gehört ... Muster Bewerbung

Bildungspaket

Wenn Sie Empfänger von SGB II (Arbeitslosengeld 2, auch "Hartz IV" genannt), im Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe stehen, können Sie das Bildungspaket in Anspruch nehmen.
© 2004 - 2024 by Infodienstnet ®
impressum  |  agb  |  datenschutz

Ladezeit der Seite: 0.004977 Sekunden.


Startseite